Ächtungsgrade | |
Die ÄchtungsgradeSchwarze Magie wird bereits seit vielen Jahrzehnten strafrechtlich verfolgt. Ihre Anwendung gilt als schwerwiegendes Verbrechen. In früheren magischen Gesellschaften wurden Personen, die sich der schwarzen Magie schuldig gemacht haben, als Kriminelle öffentlich an den Pranger gestellt. Man mag zwar in den 1940er Jahren inzwischen etwas fortschrittlicher geworden sein, dennoch ist Dies bedeutete, dass Geächtete in der Vergangenheit mehr oder minder aus der Gesellschaft verbannt wurden. Kinder durften keine Schulen besuchen, und Erwachsene hatten es sehr schwer wieder Fuß zu fassen oder ihrem gewohnten Beruf nachzugehen. Freunde und Verwandte wandten sich ab, um von der Ächtung nicht ebenfalls in irgendeinem Maße betroffen zu sein. Der Ausschluss von einer Zauberschule bedeutete für viele geächtete Kinder auch das Fehlen eines Familiars. Die Ächtung hat sich im Laufe der Zeit und durch viele Proteste endlich abschwächen lassen. Im Jahr 1921 wurde geächteten Kindern und Enkelkindern beispielsweise wieder der Schulbesuch erlaubt, bzw. wurden ihnen bei der Berufswahl weniger Steine in den Weg gelegt. Auch heute bestehen die Ächtungsgrade weiterhin, doch niemand wird inzwischen mehr vom Schulbesuch oder einem normalen, inklusiven Alltag abgehalten. Nur weil in der Familie jemand schwarze Magie angewandt hat, heißt das ja nicht automatisch, dass der Rest der Familie ebenfalls diese Praktiken vollzieht, richtig? Entsprechend ist die Gesetzeslage abgeschwächt. Das Bild von der bösen schwarzen Magie wird allerdings vom Zauberrat weiter propagiert. Je weiter wir jedoch in der Zeit fortschreiten, desto besser lässt sich beobachten, wie die junge Generation immer weniger Wert auf die Ächtungsgrade legt. Eine wirkliche Wichtigkeit legen ausschließlich Das System funktioniert wie folgt:
Die Ächtung wird einerseits im Familienregister eingetragen, und ist andererseits in öffentlichen Verzeichnissen des Zauberrats einsehbar. Auch bei Schulbewerbungen wird der Ächtungsgrad abgefragt. Viele Berufsstätten verlangen diesen ebenfalls während der Bewerbungsphase, einige Arbeitgeber:innen verzichten inzwischen aber auch darauf. Es lässt sich also sagen, dass die Konsequenzen einer Ächtung heutzutage sehr unterschiedlich ausfallen können. Offiziell darf kein Nachteil entstehen, inoffiziell gibt es aber immer noch viele Personen, die an der konservativen, gesellschaftlichen Ausgrenzung festhalten und ihre geächteten Mitmenschen entsprechend behandeln. Antidiskriminierungsgesetze gibt es nicht. Es ist also unmöglich, gegen ein solches Verhalten vorzugehen.
|